Betreutes Wohnen

Beim betreuten Wohnen wohnt der Betroffene in seiner eigenen Wohnung. Bei Bedarf erhält er aber Unterstützung bei der Reinigung oder durch Mahlzeiten.

Die Wohnungen für das betreute Wohnen liegen in eigens dafür eingerichteten Anlagen. 60 bis 80 Wohnungen pro Anlage sind für Experten eine optimale Größe. Mittlerweile gibt es bundesweit rund 4000 solcher Anlagen mit 160.000 Bewohnern. Das betreute Wohnen ist so zu einer beliebten Alternative zu Pflege- oder Altenheimen geworden. Umfragen belegen, dass sich zwei Drittel aller Bewohner solcher Anlagen wieder für das betreute Wohnen entscheiden würden. Manche Anlagen bieten auch ein zweiwöchiges Probewohnen an.

Der Vorteil des betreuten Wohnens liegt in der Kombination von Selbständigkeit und Hilfestellung. Der Bewohner kann seinen Alltag unabhängig und selbstbestimmt gestalten, wofür natürlich ein Mindestmaß an Selbständigkeit vorhanden sein muss. Je nach Ausstattung bieten die Anlagen aber bei Bedarf Verpflegung an oder Hilfestellung bei der Haushaltsführung, beim Einkauf oder Behördengängen. So können Senioren im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiterhin selbständig handeln und nur im Notfall oder bei Bedarf individuelle Hilfe anfordern. Bei andauernder Pflegebedürftigkeit ist allerdings ein Pflegeheim nötig.

Beim betreuten Wohnen schließt man zwei Verträge ab: einen für die Wohnung und einen Betreuungsvertrag. Im Betreuungsvertrag sind für gewöhnlich die monatlichen Grundleistungen aufgelistet sowie die Leistungen, die separat abgerechnet werden, etwa Mahlzeiten oder einzelne Dienste wie z. B. Haushaltsreinigung. Diese Verträge sollten einzeln abgeschlossen werden und auch einzeln künbar sein.

Das betreute Wohnen ist nicht nur für besonders wohlhabende Senioren geeignet. Eine barrierefreie Wohnung kostet in der Regel bis zu 15 Prozent mehr als eine gewöhnliche, für die Betreuung müssen zwischen 60 und 150 Euro monatlich einkalkuliert werden. Beim Wohnungsamt kann man einen Wohnberechtigungsschein beantragen, zusätzlich gibt es die Möglichkeit des Wohngeldzuschusses. Die ambulante Pflege kann auch anteilig vom Sozialamt oder der Pflegekasse übernommen werden.