Pflegestufe 0

Viele Antragsteller brauchen Unterstützung bei der Verrichtung ihrer täglichen Aufgaben, ohne dass diese einen Umfang annimmt, der für die Pflegestufe I festgelegt ist. Die Begutachtungsrichtlinien nennen diese Situation „eingeschränkte Alltagskompetenz“. Um diesen Menschen ein Verbleib in ihren eigenen vier Wänden weiterhin zu ermöglichen, können diese in der sogenannten „Pflegestufe 0″ Beratungsgespräche bei professionellen Hilfsdiensten in Anspruch nehmen, die ihnen – ebenso wie den privaten Helfern bei der Unterstützung mit dem Pflegegeld – mit Ratschlägen für eine leichtere Alltagsbewältigung zur Seite stehen. Außerdem gibt es jährlich bis zu 2400 Euro für altersspezifische Zusatzprogramme, die man buchen kann.

Für die Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung ist in den meisten Fällen eine Bescheinigung nötig, dass im Rahmen der MDK-Untersuchung ein Bedarf vollstationärer Pflege festgestellt wurde. Diese „Heimbedürftigkeitsbescheinigung“ kann allerdings ebenso an Personen ausgestellt werden, denen nicht mindestens die Pflegestufe 1 attestiert wurde.

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