Pflegestufe 1

Die Pflegestufe 1 attestiert dem Antragsteller eine „erhebliche Pflegebedürftigkeit“. Das bedeutet, dass die betreffende Person täglich 90 Minuten Hilfe benötigt, von denen mehr als die Hälfte, sprich 46 Minuten, auf die Grundpflege entfallen. Das können beispielsweise die Hilfe beim Waschen des Intimbereichs oder alternativ beim Baden sein, zusätzlich beim Ankleiden einzelner Kleidungsstücke sowie Vorbereiten der Nahrung und einige Hausarbeiten.

Bei der Pflegestufe 1 zahlen die Kassen für die ambulanten Profipfleger Sachleistungen von 440 Euro, für die private Hilfe gibt es 225 Euro Pflegegeld (Stand 1.1.2010).

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