Pflegestufe 2

Die Pflegestufe 2 bedeutet „Schwerpflegebedürftigkeit“. Hier wird täglich im Schnitt drei Stunden Hilfe benötigt, davon mindestens zwei Stunden für die Grundpflege. Weitere Vorgaben: die Unterstützung für die Grundpflege muss mindestens dreimal täglich nötig sein, etwa morgens beim Waschen und Ankleiden, mittags bei der Nahrungsaufnahme sowie abends beim Entkleiden und Waschen. Außerdem muss der Antragsteller mehrmals wöchentlich Hilfe im Haushalt benötigen, z. B. bei der Reinigung der Wohnung.

Bei der Pflegestufe 2 gibt es Sachleistungsbeträge in Höhe von 1040 Euro bzw. ein Pflegegeld von 430 Euro (Stand 1.1.2010).

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