Teilstationäre Pflege
Die teilstationäre Pflege richtet sich an Menschen, die nicht mehr allein ihren Tagesablauf gestalten und die nötigen Verrichtungen allein erledigen können, aber nicht in ein Heim ziehen wollen bzw. müssen. Dafür gibt es das Angebot der teilstationären Pflege. Sie ist eine Mischform der stationären Pflege in einem Heim und der ambulanten Pflege in den eigenen vier Wänden, die von Angehörigen oder professionellen Diensten übernommen wird.
Die teilstationäre Pflege unterscheidet sich in Tages- oder Nachtpflege. Bei der Tagespflege verbringen die Klienten den Tag in einer stationären Einrichtung. Sie erhalten Verpflegung und können Freizeit- oder Therapieangebote in Anspruch nehmen. So können pflegende Angehörige weiterhin ihrem Beruf nachgehen oder Demenzkranke professionell betreut werden. Bei der Nachtpflege dagegen verbringen die Klienten die Nacht in einer stationären Einrichtung, etwa wenn sie medizinisch versorgt werden müssen oder sich allein im Haus fürchten. Tagsüber können sie dann ihren Alltag, unterstützt zumeist durch ambulante Betreuung, selbst gestalten.
Bei beiden Formen wird der Klient von einem Fahrdienst von seiner Wohnung in das Heim und zurück befördert. Dieser Fahrdienst wird von der Pfelegekasse ebenso übernommen wie die Kosten für die teilstationäre Pflege, abhängig von der jeweiligen Pflegestufe. Die Kosten für die Mahlzeiten und die Freizeitangebote müssen in der Regel vom Patienten getragen werden.