Pflegeversicherung

Was Sie über die Pflegeversicherung wissen müssen

Die deutsche Pflegeversicherung ist eine klassische Risikoversicherung, d.h., wenn der Risikofall eintritt, in diesem Fall ein Pflegefall, werden die finanziellen Folgen auf die Schultern sämtlicher Versicherten verteilt. Der Vorteil: Der Geschädigte, sprich der Pflegefall (bei anderen Versicherungen z. B. entsprechend der Arbeitslose oder der Erkrankte), muss die enormen Kosten nicht allein tragen. Dafür hat derjenige, der kein Pflegefall wird (bzw. nicht arbeitslos wird oder nie erkrankt), seine Beiträge gezahlt, ohne eine Gegenleistung dafür zu erhalten.

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Quelle: tagesschau.de

Das Risiko, ein Pflegefall zu werden, ereilt einen vor allem im Alter. Nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums beträgt das Risiko, vor dem 60. Lebensjahr ein Fall für die Pflegeversicherung zu werden, gerade einmal 0,6 Prozent. Zwischen dem 60. und dem 80. Lebensjahr liegt es bereits bei 3,9 Prozent, und bei über 80-Jährigen beträgt es 31,8 Prozent.

Die Beitragshöhe für die Pflegeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie beträgt einen festen Anteil bei der Steuerlast, der von den Kassen nicht selbständig erhöht werden darf, um die Lohnnebenkosten nicht zu stark anwachsen zu lassen. Entsprechend müssen die Kassen, stärker noch als ihre Kollegen von den Krankenversicherungen, mit ihrem Etat haushalten und die Leistungen bei einer angespannten Finanzierungslage entsprechend kürzen.

Die Pflegeversicherung springt erst dann mit einer finanziellen Unterstützung ein, wenn der Pflegebedarf voraussichtlich längerfristig besteht, laut Gesetz mindestens sechs Monate (§ 14 SGB XI). Wer sich also z. B. bei einem Skiunfall beide Hände verletzt und diese in Gips tragen muss, braucht in der Folge zwar unbestreitbar Hilfe, etwa beim Waschen oder im Haushalt. Da die Hände aber in der Regel keine sechs Monate brauchen, um zu heilen, ist die Pflegeversicherung in diesem Fall nicht zuständig.

Ist ein Pflegebedarf länger als sechs Monate gegeben, wird die betreffende Person in eine Pflegestufe eingeordnet. Dreh- und Angelpunkt ist dabei die Frage, wie viel Zeit pro Tag für die Hilfe beansprucht wird. Um den Aufwand der Berechnung möglichst gering zu halten, wurden pauschale Zeitkonten für jede Tätigkeit eingerichtet, die entsprechend pauschal vergütet werden. So werden beispielsweise für Hilfe beim Zähneputzen grundsätzlich 5 Minuten veranschlagt. Welche Hilfestellungen benötigt werden und welche nicht, wird in einem Gutachten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medizinischen Dienste (MDK) dargelegt. Je nach Umfang des anerkannten Pflegebedarfs wird dann die Pflegestufe festegelegt.

Das umfangreiche Regelwerk und die starren Zeitkonten führen immer wieder zu Klagen über einen Mangel an Individualität oder Transparenz. Fakt ist aber auch, dass es mit der Einführung der Pflegeversicherung aber überhaupt erstmals gesetzliche Kriterien gibt, nach denen man sich richten kann.

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