Pflegestufen 1, 2, 3

Die verschiedenen Pflegestufen: Pflegestufe 1, Pflegestufe 2, Pflegestufe 3

Ist ein Pflegebedarf von voraussichtlich mehr als sechs Monaten Dauer anerkannt, stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Medizinischen Dienste der gesetzlichen und privaten Krankenkassen (MDK) fest, welche konkreten Hilfestellungen der Antragsteller benötigt. Dann kann anhand festgelegter Tabellen berechnet werden, wie viele Minuten die tägliche Pflege beansprucht. Je nach Art und Umfang der Pflege wird für den Antragsteller die entsprechende Pflegestufe festgelegt.

Die Tabellen liefern aber nur einen allgemeinen Rahmen für den Zeitbedarf. In den Begutachtungsrichtlinien (Bri), wie sie offiziell heißen, wird betont: „Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Antragstellers maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitorientierungswerte für die Begutachtung nach dem SGB XI nur Anhaltsgrößen im Sinne eines Orientierungsrahmens liefern.“ Diese „Zeitorientierungswerte“ sind u. a.:

– vollständiges Waschen durch eine Pflegeperson: 20-25 Minuten, Teilwäsche entsprechend weniger,

– Zahnpflege: 5 Minuten,

– vollständiges Ankleiden: 8-10 Minuten, komplettes Entkleiden 5-6 Minuten.

So gibt es für jede Tätigkeit entsprechende Minutenvorgaben, die den individuellen Faktoren angepasst werden. Muss z. B. der entsprechende Vorgang, etwa das Zähneputzen, komplett von einer Hilfe ausgeführt werden oder reicht eine Hilfestellung, etwa eine Bürste mit Zahnpasta vorzubereiten und der Person zu reichen? Oder: wird die Pflege, etwa beim Waschen oder dem Tragen, durch Übergewicht des Patienten zusätzlich erschwert? Oder im Gegenteil durch Untergewicht sogar erleichtert?

Wird die Pflege von professionellen Dienstleistern übernommen, zahlen die Kassen für diese „Sachleistung“ höhere Beträge als im Falle des an private Helfer gezahlte „Pflegegeldes“. Dafür bekommen Bezieher von Pflegegeld eine halbjährliche Beratung von den professionellen Einrichtungen, die ihnen Tipps für eine leichtere Abwicklung geben sollen. Gleichzeitig soll dabei natürlich kontrolliert werden, ob der Betroffene auch tatsächlich betreut wird oder ob die Angehörigen vorrangig das Pflegegeld kassieren wollen.

Das wichtigste Kriterium bei der Einteilung in die Pflegestufen ist zunächst der Bedarf an der sogenannten „Grundpflege“. Zu ihr gehört Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Ausdrücklich ausgenommen hierbei ist dabei Unterstützung im Haushalt oder die Versorgung mit Medikamenten. Auch eine allgemeine Beaufsichtigung oder die Freizeitgestaltung gehören nicht zur Grundpflege.

Pflegegeldrechner

Mit dem Pflegegeldrechner können Patienten/innen, die in die Pflegeversicherung eingestuft sind und im häuslichen Bereich einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, das Pflegegeld selbst berechnen.

Mehr Informationen zum Pflegegeldrechner finden Sie hier.


Pflegestufe 0

Damit sind die Personen erfasst, die die Voraussetzungen der Pflegestufe I nicht erfüllen, aber dennoch auf pflegerische Hilfe angewiesen sind. Der Begriff „Pflegestufe 0“ bezeichnet noche keine Pflegestufe im Sinne der Pflegeversicherung.

Mehr Informationen zu Pflegestufe 0 finden Sie hier.


Pflegestufe I

Eine Erhebliche Pflegebedürftigkeit liegt vor,bei einem mindestens einmal täglichen Hilfebedarf bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität.

Mehr Informationen zu Pflegestufe 1 finden Sie hier.


Pflegestufe II

Die Pflegestufe II ist eine Pflegebedürftigkeit, die im Bereich der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens drei Mal täglich, durchschnittlich 3 Stunden zu verschiedenen Zeiten gepflegt werden muss.

Mehr Informationen zu Pflegestufe 2 finden Sie hier.


Pflegestufe III

Eine Schwerstpflegebedürftigkeit (Rund-um-die-Uhr-Betreuung) liegt vor, wenn der Hilfebedarf so groß ist, dass jederzeit eine Pflegeperson unmittelbar erreichbar sein muss, weil der konkrete Hilfebedarf jederzeit gegeben ist und Tag und Nacht anhält.

Mehr Informationen zu Pflegestufe 3 finden Sie hier.


Die geforderten Zeiten finden Sie noch einmal hier im Überblick

Pflegestufe I
Pflegestufe II
Pflegestufe III
täglicher Pflegebedarf
90 min
180 min
300 min
davon Grundpflege mindestens
46 min
120 min
240 min