Buch über die wichtigsten Wohnformen im Alter

Optimales Wohnen und Leben im Alter

Mittlerweile setzen sich älter werdende Menschen immer häufiger selbst mit der Frage auseinander, wie sie leben wollen, wenn sie mehr Hilfe und Unterstützung brauchen.

Hans-Herbert Holzamer, viele Jahre Redakteur bei Welt und Süddeutscher Zeitung, bietet dazu mit seinen Grundinformationen tatsächlich eine Basis dafür.

Weil die meisten gerne zu Hause alt werden möchten, lotet der Autor alle Möglichkeiten aus, die den Alltag im Alter erleichtern und es ermöglichen zu Hause den Lebensabend zu verbringen: Wie lässt sich die Wohnung baulich so gestalten, dass ein Leben mit körperlichen Einschränkungen dort ohne weiteres möglich ist? Wie erhält man finanzielle Unterstützung für altersgerechte, barrierefreie Umbauten? Wie organisiert man sich ein Netzwerk aus Hilfen und Unterstützung?

Das betreute Wohnen ist der zweite wichtige Bereich, wenn es darum geht frei und selbstbestimmt, aber dabei unterstützt und beschützt im Alter zu leben: Wir erfahren, was Servicewohnen bedeutet und welche Wohnanlagen-Typen es gibt, worauf man bei Miet – und Betreuungsverträgen achten sollte, was Grund- und Wahlleistungen bedeuten.

Einziges Manko des Stern-Ratgebers: Das Schlusskapitel, das den Umzug ins Heim behandelt. Wie man für sich oder einen Angehörigen das passende Heim findet, wenn es gar nicht mehr alleine geht, das wird in einem einzigen Absatz abgehandelt – etwas stiefmütterlich und wenig hilfreich. Das-Pflegeportal bietet dazu ausführlichere Informationen und eine nützliche Checkliste.

Alle übrigen Informationen helfen aber, alleine oder gemeinsam mit den Angehörigen die richtigen Entscheidung darüber zu treffen, wie und wo man seinen Lebensabend gerne verbringen möchte.

Deshalb unsere Empfehlung:

„Optimales Wohnen und Leben im Alter“, Hans-Herbert Holzamer, Linde international Verlag, Wien 2008, ISBN: 978-3-7093 – 0196-8

Buch über soziale Netzwerke für Jung und Alt

Netzwerk der Generationen – gemeinsam statt einsam

Das ist keine neue Erkenntnis: Um die großen Probleme einer alternden Gesellschaft zu lösen, ist soziale Fantasie gefragt. Neu ist, dass sich nun allmählich eine  neue Kultur von bürgerschaftlicher Zusammenarbeit entwickelt.

Verwandtschaftliche  Netzwerke schrumpfen oder werden immer rarer, weil der Nachwuchs fehlt und immer mehr Menschen alleine leben. Auch berufliche Mobilität macht familiäre Unterstützung oft unmöglich – sowohl bei der Entlastung in der Kinderbetreuung wie auch bei der Pflege ältere Angehöriger. Tipp: Finden Sie Vereine und Inititativen im Linkverzeichnis von Das-Pflegeportal.

Und so beschreibt die Autorin Ruth Eder in ihrem Buch „Netzwerk der Generationen“ kurzweilig und kompakt ganz unterschiedliche Netzwerke. Solche, die entweder privat über gemeinsame Interessen oder “aus der Not heraus” entstanden sind und auch solche, die kommunal initiiert oder gefördert wurden: Von Netzwerken in Schulen oder für Berufseinsteiger oder von nachbarschaftlichen Hilfestrukturen (Mittagstisch, Tauschring, Wohnraum gegen Hilfe, Einkaufsdienste usw.) und von Wohnprojekten für mehrere Generationen.

In drei Kapiteln informiert die freie Journalistin über die Hintergründe und die Entstehungsgeschichte einer Bewegung, der „Netzwerkerei“, über Netzwerkvordenker, z.B. die in dieser Richtung schon immer sehr aktiven 68er und schließlich über die Förderung durch die Politik – interessant und leider auch ein bisschen zäh.

Aber auch die Aktiven dürfen in diesem 170 Seiten starken Band zu Wort kommen. Und sie alle empfinden offenbar ähnlich: Gemeinschaft macht stark, und sie erleben, wie Beziehungen wachsen und jeden persönlich prägen, wenn man voneinander lernt.

Dieses letzte Kapitel hinterlässt denn auch einen besonders starken Eindruck und bestätigt den Titelzusatz „Gemeinsam statt einsam“. Das Buch macht Mut und inspiriert – deshalb von uns

„Netzwerk der Generationen – Gemeinsam statt einsam“, Ruth Eder, Herder Verlag, Freiburg 2006, ISBN: 978-3-451-05732-8

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Buch über neue Ideen für das Zusammenwohnen im Alter

Lebensträume kennen kein Alter

Alleinstehenden Pflegebedürftigen ohne Nachkommen blieb bislang nicht viel anderes anderes übrig als der Umzug ins Heim. Doch es entstehen im ganzen Land mehr und mehr unterschiedliche Wohnformen und Wohnprojekte. Eine interessante Entwicklung für Menschen, die nach Alternativen zum Heim suchen.

Ihnen will die Journalistin Dorette Deutsch mit ihrem Buch „Lebensträume kennen kein Alter“ einen Einstieg in die Thematik geben: Sie stellt über 20 Wohnprojekte und Initiativen in Deutschland vor. Am Schluss jedes der zwölf Kapitel sind die Kriterien und Voraussetzungen für die vorgestellten Konzepte zusammengefasst – manchmal etwas zu knapp.

Es handelt sich um Wohngemeinschaften, in denen Freunde oder Menschen gleichen Alters oder mit ähnlichen Interessen sich zusammengefunden haben oder um Hausgemeinschaften und nachbarschaftliche Hilfenetzwerke. Aufgeführt werden auch Quartierskonzepte, urbane Wohnkonzepte, Dorfgemeinschaften, ebenso wie das Generationenwohnen und Wohngemeinschaften für Demenzkranke.

Viele Fragen werden so beantwortet, dass der Einstieg in die Thematik leichter fällt: Wie sich die richtigen Menschen finden, wie sie zusammenwachsen von der Planung über den Einzug bis zum Wohnalltag. Oder in welchen Rechtsformen sie sich organisieren: Vereine, Stiftungen, Genossenschaften. Oder welche Finanzierungsformen es gibt und welche Fördermöglichkeiten und –progamme. Barrierefreiheit, Wohnungsanpassung oder die Organisation pflegerischer und hauswirtschaftlicher Unterstützung sind ebenfalls Themen.

Die Autorin bringt übrigens eigene Erfahrung ein: Sie selbst ist ehrenamtlich tätig in einem Altenprojekt, über das sie in einem früheren Buch erzählt („Schöne Aussichten fürs Alter: Wie ein italienisches Dorf unser Leben verändern kann“). Dorette Deutsch beschönigt nichts, sondern beschreibt auch die Problematik von Distanz und Nähe, unterschiedliche Erwartungshaltungen der Einzelnen an und von Gemeinschaft. Ihr Rat: vorbereitende Projektseminare besuchen und Projekte von externen Experten begleiten lassen.

Ein Buch, das einen „auf den Geschmack bringt“, nach dessen Lektüre man allerdings die eigenen Erwartungen an gemeinschaftliches Wohnen im Alter auch etwas realistischer einordnet –  und das kann ja eigentlich nicht schaden.

Deshalb von uns

„Lebensträume kennen kein Alter“, Dorette Deutsch, Wolfgang Krüger Verlag GmbH Frankfurt/M., 2007, ISBN 978-3-8105-0452-4

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Buch mit Anregungen und Visionen für Senioren

Die Generation Plus lebt ihre Zukunft

Die geburtenstarken Jahrgänge kommen ins Rentenalter und wollen wissen, wie es weitergeht. Keiner will einsam sein, keiner später ins Heim, viele ihr Leben neu gestalten.

Der dritte Lebensabschnitt des Menschen beginnt etwa im Alter von 60 Jahren und kann bis zu 40 Jahre dauern. In so einer langen Zeitspanne verändert sich der Mensch, er muss sein Leben laufend anpassen an Veränderungen, die ihm sein allmählich einsetzender körperlicher und später möglicherweise auch geistiger Abbauprozess bereitet. Deprimierend?

Keineswegs, vor allem nach der Lektüre der rund 50 Gespräche, Reportagen und Porträts von  Christa Geissler und Monika Held, das sie mit Menschen zwischen 58 und 84 gemacht haben.

Dafür teilten sie ihre Gesprächspartner ein in:

  • Abenteurer, die einen Bruch im Leben riskieren und sich einen Traum erfüllen, der für andere ziemlich absurd klingt.
  • Ehrenamtliche, die ihr bürgerschaftliches Engagement nutzen, um selbst die Gesellschaft mitzugestalten (aber auch um neue Menschen kennen zu lernen und Spaß zu haben) und
  • Wissbegierige, für die lebenslanges Lernen nichts Bedrohliches hat. Sie arbeiten einfach bis ins hohe Alter weiter oder treiben sich in Hörsälen, Volkshochschulkursen und Literaturzirkel herum.

Dabei fällt auf: So leicht lassen sich diese Menschen aber nicht in eine der genannten Kategorien hineinstecken. Erfüllt sich nun der Unternehmer, der ins Kloster eintritt, einen Traum oder ist er wissbegierig? Ist die Ärztin, die als Seniorexpertin die Welt bereist, auf Abenteuer aus, will sie sich sozial engagieren oder arbeitet sie einfach weiter?

Etwas ganz Bestimmtes unterscheidet die neuen Alten von ihren Vorgänger-Generationen: Sie haben längst Strategien entwickelt, wie sie mit dem Älterwerden umgehen, während die Politik noch immer kaum Phantasie wagt in ihren Visionen zu einer alternden Gesellschaft.

Ein Buch, das Mut macht  – und sogar Lust macht aufs Älterwerden, weil es munter drauflos erzählt vom Aufbruch der Alten.

Deshalb unsere Empfehlung:

„Die Generation Plus lebt ihre Zukunft“ von Christa Geissler und Monika Held. Schwarzkopf & Schwarzkopf Verlag GmbH, Berlin 2007, ISBN-978-3-89602-755-9, 12,90 Euro

So finde ich den richtigen Pflegedienst – Checkliste

Wer nach einem geeigneten Pflegedienst sucht, kann so vorgehen:

  • Geben Sie im Verzeichnis von Das Pflegeportal den gewünschten Ort (oder Postleitzahl) ein. Dann erscheinen die Namen verschiedener Dienste mit Links zu deren Homepage.
  • Schauen Sie sich den Internetauftritt der ambulanten Anbieter aufmerksam an.
  • Fordern Sie Informationsmaterial an – telefonisch oder über die Internetseite/Eingabemaske des Pflegedienstes.
  • Vereinbaren Sie einen Besuchstermin in Ihrer Wohnung.
  • Nutzen Sie unsere Checkliste, die wir für Sie entwickelt haben, als Checkliste Pflegedienste Das PflegeportalGesprächsleitfaden beim Telefonieren mit dem Pflegedienst und beim Erstbesuch. Drucken Sie für jeden Pflegedienst, den Sie kontaktieren möchten, ein Exemplar aus.

Seit Mitte 2009 prüfen und bewerten Mitarbeiter des MDK (Medizinischer Dienst der Kassen) alle Pflegedienste nach einem Schulnoten-System. Auf einer speziell dafür eingerichteten Seite werden seit Dezember 2009 nach und nach die Noten der bereits geprüften Pflegedienste veröffentlicht. Weil es noch immer Unstimmigkeiten in punkto Bewertungskriterien gibt, kommt es in manchen Bundesländern zu Verzögerungen.

Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass man sich selbst gut vorbereitet, wenn man sich auf die Suche nach einem geeigneten Pflegedienst macht. Nutzen Sie die Schulnoten als Orientierung und zum Vergleich von Einrichtungen innerhalb eines bestimmten Gebietes. Aber verlassen Sie sich immer auch auf Ihren eigenen Eindruck bei Ihren Gesprächen mit den Mitarbeitern des ambulanten Dienstes – am Telefon und während des Besuchs bei Ihnen zu Hause.

Sie möchten wissen, ob es Unterschiede in der ambulanten Pflege gibt zwischen privaten Anbieter und institutionellen, also Diensten, die von den Kirchen oder Wohlfahrtsverbänden betrieben werden? Wir meinen: nein. Die institutionellen Anbieter sind meist größer und existieren länger als die privaten. Viele private ambulante Dienste sind in den 90er Jahren entstanden, vor allem nach Einführung der Pflegeversicherung im April 1995.

Aber Größe ist nicht zwingend ein Qualitätsmerkmal: Kleine Pflegedienste mit gerade mal 10 Mitarbeitern, die durch ihr großes persönliches Engagement all das leisten, was bei anderen möglicherweise nur auf dem Papier steht. Bei größeren Diensten muss man zwar mit größerer Anonymität rechnen, darf laut MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) dafür aber auch eine höhere Struktur- und Prozessqualität erwarten.

Wie lange ein privater Pflegedienst schon besteht, kann aber ein Hinweis für die Qualität seiner Leistungen sein. So ist der Pflegemarkt vor allen in Ballungsgebieten stark umkämpft, und dort hält sich nur, wer gute Pflege bietet und besonders serviceorientiert arbeitet. Aber auch junge Anbieter wollen sich durchsetzen und legen sich deshalb möglicherweise mehr ins Zeug als bereits etablierte Dienste. Es lässt sich also nichts verallgemeinern. Nutzen Sie also für Ihre Recherchen unsere Checkliste für Pflegedienste und richten Sie Ihr Augenmerk auf folgende Bereiche:

Offenheit und Transparenz

Ein guter Pflegedienst zeigt eine hohe Service- und Informationsbereitschaft: Er beantwortet Ihre Anfragen freundlich, offen und kompetent. Angefordertes Informationsmaterial liegt nach spätestens drei Werktagen in Ihrem Briefkasten. Es enthält neben einem personifizierten Anschreiben Broschüren/Merkblätter/Prospekte mit Informationen zu Leistungsspektrum, Service- und Zusatzleistungen, Preisen sowie Pflegeleitbild und Pflegemodell.

Viele Pflegedienste bieten diese Infos auch auf einer eigenen Homepage – es gibt aber leider noch immer ebenso viele, die sich nicht im Internet präsentieren und nur in den Gelben Seiten zu finden sind – schwierig beispielsweise für entfernt wohnende Verwandte, die für ihre Angehörigen einen passenden Pflegedienst vor Ort suchen. Fragen Sie ruhig nach dem Grund für die fehlende Internetpräsenz. Wie bei Pflegeheimen auch ist die Antwort „Das brauchen wir nicht“ jedenfalls eine Ausrede, die sich eigentlich keiner mehr leisten kann und die eher vermuten lässt, dass der Dienst öffentlichkeitsscheu ist – aus welchem Grund auch immer.

Erreichbarkeit und Verlässlichkeit

Einen guten Pflegedienst erreichen Sie rund um die Uhr – auch an Wochenenden und Feiertagen über eine Rufumleitung zur Dienst habenden PDL. Über Verzögerungen oder den Einsatz einer Vertretung werden Sie rechtzeitig informiert. Verlässlichkeit ist ein ganz besonders wichtiger Punkt: Zwar wird die  Tourenplanung für das Pflegepersonal jeden Tag von vielen Faktoren geradezu „torpediert“: Staus, Unfälle, Krankheit oder ein unvorhergesehener zusätzlicher Arbeitsaufwand bei einem anderen Klienten. Wichtig ist aber, dass Sie rechtzeitig über Änderungen oder Verspätungen informiert werden.

Zusammenarbeit mit den Pflegekassen

Ein seriöser Pflegedienst schließt Versorgungsverträge mit den Pflegekassen und den Krankenkassen. Mit Abschluss des Versorgungsvertrages wird der Pflegedienst für die Dauer des Vertrages zur pflegerischen Versorgung der Versicherten zugelassen. Ohne diese Zulassung kann er seine Pflegesachleistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung (§ 36 SGB XI) nicht mit der Pflegekasse abrechnen, das würde bedeuten, dass ein Auftraggeber die Leistungen privat zahlen müsste.

Mitarbeiter-Qualifikationen, Zertifizierungen, Sterne, Noten

Auf Wunsch präsentiert Ihnen ein guter Pflegedienst alle Nachweise der beruflichen Qualifikationen (z.B. Examen) und der Fortbildungsmaßnahmen seiner eingesetzten Pflegekräfte. Größere Pflegedienste weisen gerne auf ihre Zertifizierungen durch externe Prüfunternehmen (z.B. TÜV) hin. Weil diese aber aufwändig und teuer sind, gehören kleinere Pflegedienste bis 20 Mitarbeitern mit entsprechender Zertifizierung eher zu den Ausnahmen.

Manche Pflegedienste unterziehen sich den Prüfungen gewerblicher Anbieter (wie in der Gastronomie auch), um zu dokumentieren, wie wichtig ihnen guter Service ist: Für besondere Kundenfreundlichkeit vergibt zum Beispiel der Vincentz Verlag Sterne. Egal, wie kritisch man solche Bewertungen sieht, allein die Tatsache, dass ein Pflegedienst seine Leistungen offen legen und dokumentieren will, spricht für sein tatsächliches Bemühen und ein besonderes Engagement. Auch die Mitgliedschaft in einem Berufsverband (zum Beispiel bpa, DBfK, ABVP) zeigt das besondere Interesse eines ambulanten Dienstes, stets auf dem Laufenden zu bleiben in punkto Qualitätsverbesserung, Mitarbeiterfortbildung usw.

Die Bewertung nach Schulnoten erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Kassen, mit denen ein Pflegedienst seinen Versorgungsvertrag abschließt (siehe Zulassung). Dafür werden bei stichprobenartig ausgewählten Kunden insgesamt 49 Kriterien einzeln untersucht, die sich auf vier Bereiche verteilen: Pflegerische Leistungen, ärztlich verordnete Pflegeleistungen, Dienstleitung und Organisation, Befragungen der Kunden. Im Gegensatz zur stationären Pflege, die einen umfassenden Versorgungsauftrag hat und deshalb in allen Bereichen  auch getestet werden muss, können bei einem ambulanten Pflegedienst aber nur die tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen in punkto Pflegequalität überprüft werden.

Erstgespräch und Pflegeberatung

Es sollte kostenlos sein und bei Ihnen zu Hause stattfinden. Auf diese Weise  kann die Pflegeberaterin den Umfang der erforderlichen Leistungen beurteilen und besser einschätzen, ob und welche Pflegehilfsmittel notwendig sind oder ob eine Pflegestufe beantragt werden sollte. Sie gibt Empfehlungen und präsentiert später ein umfassendes, schriftlich formuliertes Angebot, damit Sie entscheiden können, ob und welche der empfohlenen Leistungen Sie in Anspruch nehmen möchten. Ist die Mitarbeiterin davon überzeugt, dass Sie eine der drei Pflegestufen beantragen sollten, dann wird Sie Ihnen jede Unterstützung dazu anbieten: Beim Ausfüllen des Antrags wie auch durch Beratung und Anwesenheit während des MDK-Prüftermins.

Dokumentation und Leistungsnachweise

Die Pflegemaßnahmen legt nach einer eingehenden Bewertung zu Beginn der Versorgung (Anamnese) eine leitende Pflegekraft des Dienstes fest. Diese Pflegeplanung ist anschließend für alle an der Pflege Beteiligten verbindlich. Jede Veränderung des Zustands eines Pflegekunden und jede einzelne Maßnahme wird in einer Dokumentation festgehalten und jeweils von der durchführenden bzw. Dienst habenden Kraft abgezeichnet.

Ergänzt wird die Dokumentation von so genannten Durchführungsnachweisen, also zum Beispiel ein Protokoll über die tägliche Flüssigkeitszufuhr. Ein Leistungsnachweis, der vom Pflegekunden jeweils im Anschluss an die Durchführung abgezeichnet wird, dient später als Grundlage für die monatliche Rechnungsstellung. Diese Dokumente müssen lückenlos geführt werden und bleiben stets beim Kunden. Ältere Nachweise werden in der Kundenakte abgelegt und müssen jederzeit einsehbar sein – etwa für den Fall, dass Sie  Zweifel an der Korrektheit von Abrechnungen haben.

Pflegevertrag zwischen Pflegedienst und Kunden

Ein seriöser Pflegedienst bietet einen standardisierten Pflegevertrag mit festgelegten Kündigungsfristen und -bedingungen. Unter „Ergänzungen“ werden besondere Anforderungen festgehalten, z.B. ob nur weibliches Pflegepersonal gewünscht wird.

So finde ich das richtige Pflegeheim – Checkliste

Wer nach einer geeigneten Senioreneinrichtung, also einem Pflegeheim oder einem Altenheim sucht, kann so vorgehen:

  • Geben Sie zum Beispiel im Verzeichnis von Das Pflegeportal den gewünschten Ort (oder Postleitzahl) ein. Dann erscheinen die Namen verschiedener Einrichtungen mit Links zu deren Homepage.
  • Schauen Sie sich die Internetauftritte der Einrichtungen aufmerksam an.
  • Fordern Informationsmaterial an.
  • Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin.
  • Nehmen Sie zum Besichtigungstermin unsere Checkliste mit, die wir extra für Sie entwickelt haben. Sie kann Ihnen als Gesprächsleitfaden oder Erinnerungshilfe dienen.

Seit Mitte 2009 prüfen und bewerten Mitarbeiter des MDK (Medizinischer Dienst der Kassen) alle Pflegeheime in Deutschland nach einem Schulnoten-System. Und inzwischen ist es möglich, auf einer speziell dafür eingerichteten Internetseite die Noten für bereits geprüfte Pflegeheime herauszufiltern und sie mit anderen zu vergleichen. Noch ist deren Zahl recht überschaubar, sie wächst jedoch mit jedem Tag.

Verstehen Sie die Schulnotenvergabe aber lediglich als Richtschnur und beachten Sie vor allem die Noten für Einzelkriterien, damit Sie erkennen können, in welchen Bereichen eine Einrichtung wie abgeschnitten hat. Nutzen Sie die Bewertung des MDK zur Orientierung und zum Vergleich von Einrichtungen innerhalb eines bestimmten Gebietes. Aber verlassen Sie sich immer auch auf Ihren eigenen Eindruck, wenn Sie eine Einrichtung besuchen. Das Pflegeportal hat übersichtlich einige Tipps zusammengestellt, die Ihnen bei der Beurteilung und Auswahl helfen können:

Wie präsentiert sich das Pflegeheim im Internet?

Wie sich eine Einrichtung im Internet präsentiert, sagt eine ganze Menge über seine Betreiber aus: wirkt die Präsentation freundlich und informativ oder oberflächlich und wenig auskunftsfreudig? Kann man auf den Fotos die Räumlichkeiten, typische Situationen mit Personal und Bewohnern sehen, vielleicht sogar als Bildergalerie?

Man muss aber auch folgendes bedenken: Große Anbieter können sich eine aufwendigere Aufmachung ihres Internetauftritt leisten als kleinere. Finden Sie im Internet jedoch gar keine Internetseite des Pflegeheims, dann sollten Sie ruhig einmal nach dem Grund fragen: „Das brauchen wir nicht“ ist jedenfalls eine Ausrede, die sich keiner mehr leisten kann und die eher vermuten lässt, dass das Unternehmen öffentlichkeitsscheu ist – aus welchem Grund auch immer.

Was bekommen Sie zur Information zugeschickt?

Bestellen Sie Informationsmaterial einer Pflegeeinrichtung entweder telefonisch oder über die Kontakt- oder Anfragemaske der Internetseite. Auch hierbei darf man ruhig auf die Präsentation: Wirkt alles irgendwie zusammengestoppelt oder ist es übersichtlich geordnet, sind die Informationen komplett, die Kosten nachvollziehbar? Werden Sie in einem persönlichen Anschreiben zum Besuch eingeladen? Wie lange mussten Sie warten? War die Zusendung prompt, also innerhalb von zwei bis drei Tagen?

Nutzen Sie die Checkliste von Das Pflegeportal

Checkliste PflegeheimWie bei einem Autokauf auch, sollte man nie allein zum Besichtigungstermin erscheinen. Zu leicht übersieht man etwas oder vergisst zu fragen, was einem doch eigentlich am Herzen lag. Besonders hilfreich ist deshalb unsere Checkliste, die man vorher einmal gemeinsam durcharbeiten sollte – sie  hilft dabei, den Blick für Details zu schärfen. Scheuen Sie sich nicht, diese Liste als Leitfaden auch während Ihres Besuchs zu nutzen.

Vertrauen Sie Ihrem eigenen Gefühl

Wir sind in der Lage, sekundenschnell zu entscheiden, ob uns jemand sympathisch oder unsympathisch ist. Ebenso können wir Stimmungen erspüren, also fühlen, ob die Atmosphäre gedrückt und angespannt oder gelöst und fröhlich ist. Versuchen Sie mit allen Sinnen Eindrücke zu sammeln – das wird Ihnen und Ihrem Angehörigen helfen, die Frage zu beantworten: Werde ich mich hier wohl fühlen?

  • Beobachten Sie die Bewohner:
    Machen sie einen aufgeweckten Eindruck oder zeigen sie sich eher teilnahmslos und unbeteiligt. Sieht mancher nicht gerade aus wie aus dem Ei gepellt oder wirkt er regelrecht „falsch“ angezogen, dann muss das kein Mangel an Zuwendung bedeuten oder ein Indiz für schlechte Pflege sein – im Gegenteil. Hier darf man davon ausgehen, dass den Bewohnern weitgehend der eigene Wille gelassen wird, denn auch altersverwirrte oder demenzkranke Menschen dürfen selbstbestimmt leben. Will sich Herr Mayer nach dem Frühstück partout nicht umziehen lassen, dann führt er eben sein verkleckertes Hemd heute den ganzen Tag spazieren, und wenn Frau Bernauer trotz sommerlicher Temperaturen auf ihre flauschige Wollmütze nicht verzichten möchte, dann wird auch das vom Personal akzeptiert.
  • Machen Sie den Geruchstest:
    Wird gut gelüftet und inkontinente Bewohner ausreichend häufig „frisch“ gemacht, dann riecht es in einem Pflegeheim angenehm. Hingegen sollen stark riechende Reinigungsmittel den Geruch von Ausscheidungen vertreiben, der zwangsläufig entsteht, wenn zum Beispiel Inkontinenzmaterial nicht bei Bedarf, sondern aus Zeitgründen in einem festgelegten Rhythmus gewechselt wird.
  • Hören Sie auf den Umgangston:
    Wie empfinden Sie die Stimmung: Verhalten sich die Pflegekräfte untereinander freundlich und  gegenüber den Bewohnern höflich und verständnisvoll oder kurz angebunden, hektisch und unfreundlich, werden Bewohner gesiezt?
  • Achten Sie auf Ausstattung und Einrichtung:
    Kommen Sie sich vor wie in einem Krankenhaus, einem Wohnhaus oder einem Hotel? Sind die Zimmer, Gänge und Aufenthalträume freundlich und modern eingerichtet und gestaltet oder wirkt es renovierungsbedürftig oder eher düster? Dürfen die Zimmer mit eigenen Möbeln eingerichtet werden? Kann man sich innerhalb der Anlage gut orientieren? Gibt es auch einen „öffentlichen“ Bereich, in dem man Gäste empfangen kann (Cafeteria oder Lobby), wirken Aufenthalts- und Fitnessräume, Schwimmbad, Garten- oder Parkanlage einladend oder eher vernachlässigt?
  • Testen Sie das Essen:
    Da die Geschmacksempfindungen im Alter stark nachlassen, ist vor allem entscheidend, wie das Essen demjenigen schmeckt, der in der betroffenen Einrichtung eventuell einmal leben möchte. Fragen Sie also ruhig bei der Terminvereinbarung für einen Besuch, ob man Ihnen auch eine Mahlzeit anbieten kann. Lassen Sie sich den Speiseplan der nächsten zwei Wochen geben: Ist der Speiseplan abwechslungsreich, bietet er Wahlmöglichkeiten z.B. auch vegetarische Gerichte oder personengebundene Diät oder Schonkost? Wie flexibel sind die Essenszeiten? Wird das Essen angeliefert oder in der Einrichtung zubereitet?
  • Fragen Sie nach dem Unterhaltungsangebot:
    Sind die Beschäftigungs- und Bewegungsangebote, kulturelle Veranstaltungen zur Unterhaltung und Kommunikation, Möglichkeiten für Kontakte außerhalb der Einrichtung attraktiv und zahlreich? Zwei bis drei Angebote pro Woche reichen übrigens nicht aus. Wird der regelmäßige Kontakt zur „Außenwelt“ gefördert durch Veranstaltungen, durch Zusammenarbeit mit Seniorenclub und Kindertagsstätten oder ähnliches?
  • Sprechen Sie mit Bewohnern:
    Sprechen Sie während Ihres Rundgangs spontan mit Bewohnern oder bitten Sie um eine Möglichkeit, sich zur unterhalten mit den mit Mitgliedern des Heimbeirats (Bewohner) oder des Angehörigenbeirats oder eines Heimfürsprechers (er vertritt ebenfalls die Interessen der Heimbewohner, wenn es keinen Heimbeirat gibt, er agiert unabhängig von der Heimleitung).
    Versuchen Sie in solchen Gesprächen herauszuhören, wie in einem Pflegeheim mit Beschwerden umgegangen wird, ob sich die Bewohner respektiert fühlen, wie sehr sie selbst bestimmen können, wie es bei der Mitgestaltung aussieht oder was ihnen beispielsweise innerhalb des Pflegeheims fehlt, was sie sich wünschen.

Unterhalt: Kinder zahlen für ihre pflegebedürftigen Eltern

Wenn man nicht so genau weiß, unter welchen Umständen man für die Pflegekosten der eigenen Eltern aufkommen muss, dann steht die so genannte „Unterhaltspflicht“ wie ein Schreckgespenst im Raum.

Unterhaltspflichtig sind Verwandte in gerader Linie (Eltern und Kinder). Hat zum Beispiel ein  pflegebedürftiges Elternteil einen Antrag auf Sozialhilfe gestellt, dann kann das Sozialamt die Kinder zum Unterhalt verpflichten.

Allerdings sind hierfür Grenzen eingebaut: Wenn eine Belastung grob unbillig wäre, wird man von der Unterhaltspflicht befreit. Das ist dann der Fall, wenn der Bedürftige seine Lage mutwillig selbst verschuldet hat (z.B. Glückspiel) oder wenn er sich eines Vergehens oder Verbrechens gegenüber dem unterhaltspflichtigen Angehörigen schuldig gemacht hat.

Sollte der Unterhaltspflichtige selbst finanziell nicht in der Lage sein, dann ist er auch nicht zu Zahlungen verpflichtet. Ihn schützt der so genannte Selbstbehalt: Dieser beträgt 1.400 Euro für allein stehende Nachkommen, bei Verheirateten kommt dazu der Selbstbehalt des Ehegatten (1100 Euro) und mögliche Unterhaltskosten für eigene Kinder hinzu, diese werden  ermittelt anhand einer Unterhaltsrichtlinie, der so genannten Düsseldorfer Tabelle.

Auf Vorsorgemaßnahmen für die eigene Alterssicherung oder Ansparungen auf ein Eigenheim darf das Sozialamt nicht zugreifen. Ebenso muss die Schuldenlast für ein Eigenheim berücksichtigt werden, sofern zum Zeitpunkt der Verschuldung der Pflegefall nicht ersichtlich war. Die meisten Sozialämter beanspruchen durchschnittlich die Hälfte der Einkünfte, die über dem errechneten Selbstbehalt liegen. Mehrere unterhaltspflichtige Nachkommen haften übrigens anteilig nach ihren finanziellen Möglichkeiten.

Bevor man allerdings einen Antrag auf Sozialhilfe stellt, sollte man unbedingt überprüfen,  ob nicht ein Anspruch auf Grundsicherung vorliegt. Diesen Anspruch haben bei finanzieller Bedürftigkeit, also einer niedrigen Rente, alle Menschen ab 65 Jahren. In der „bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter“ liegt auch der besondere Vorteil für unterhaltspflichtige Kinder: Auf ihr Geld wird nämlich nicht zurückgegriffen, so lange sie weniger als 100.000 Euro im Jahr verdienen.

Hausnotruf: Hilfe holen mit einem Knopfdruck

Alleinstehende, ältere oder hilfebedürftige Menschen können zu Hause leicht in Notfallsituationen geraten, etwa wenn sie einen Schwächeanfall erleiden, Atemnot bekommen oder stürzen. Ein Notrufsystem wie es im betreuten Wohnen oder in anderen Senioreneinrichtungen selbstverständlich ist, kann man sich auch nach Hause holen.

Anbieter von Hausnotruf

Die wohl bekanntesten Anbieter sind die Wohlfahrtsverbände, aber auch Firmen aus der Privatwirtschaft präsentieren die Sicherheitspakete auf Knopfdruck.

  • Arbeiterwohlfahrt, Arbeiter-Samariterbund, Deutsches Rotes Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfen, Malteser Hilfsdienst und Volkssolidarität haben sich zum Bundesverband Hausnotruf zusammengeschlossen und betreiben in rund 350 Städten Hausnotrufdienste und deutschlandweit 180 Notrufzentralen.
  • Hausnotruf Deutschland“ ist eine Initiative des Frankfurter Verbands e.V. unterhält seinen Service im Bereich Hausnotruf seit rund 27 Jahren mit unterschiedlichen Paketangeboten und Pflegediensten als Partnern vor Ort.
  • Anbieter wie „Deutsche Senior„, „Vitakt“ oder „Hospicom“ präsentieren zum Hausnotruf ebenfalls jeweils eine ganze Palette von zusätzlich buchbaren Leistungen und kooperieren meist mit ambulanten Pflegediensten vor Ort.

TIPP: Pflegedienste weisen auf ihren Internetseiten gewöhnlich hin, wenn sie Hausnotrufdienst anbieten. Wenn nicht, fragen Sie, ob und mit welchem Anbieter Ihr Wunsch-Pflegedienst kooperiert.

Funktionsprinzip des Hausnotrufs

Ein Funk-/Sendegerät, ausgestattet mit einfachen, farblich markierten Tasten wird an die Telefonbuchse angeschlossen. Mit einem einzigen Tastendruck wird die Verbindung mit einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale aufgebaut. Zusätzlich erhält man einen so genannten Funkfinger – eine mobile Notfalltaste zum Umhängen oder an einem Armband, die man immer am Körper tragen sollte. Sie hat eine Reichweite von etwa 50 Metern zur Funk-/Sendestation.

Nach dem Tastendruck in einem Notfall wird über den Lautsprecher der Funk-/Sendestation eine Sprechverbindung zur Notrufzentrale aufgebaut. Dort hat der Mitarbeiter über den Computer Zugriff auf allen hinterlegten Informationen über seinen Anrufer: medizinische Daten und eine Anrufliste (Notrufverfolgungsliste). Anhand der Informationen, die der in Not Geratene dem Mitarbeiter in der Zentrale geben kann, wird ein entsprechendes Notfall-Management in Gang gesetzt. Antwortet der Anrufer nicht, weil er bewusstlos ist oder sich nicht in Rufweite zur Teilnehmerstation befindet, wird der Notarzt alarmiert.

Das kostet die Notfallhilfe auf Knopfdruck

Man sollte mit einmaligen Anschlusskosten von rund 11 Euro und einem monatlichen Betrag von 18 Euro für Gerätemiete und Leistungen rechnen. Der Hausnotruf gilt als zuzahlungsfreies „technisches Pflegehilfsmittel“. Für pflegebedürftige Menschen, die Leistungen aus einer der drei Pflegestufen erhalten, übernimmt deshalb die Pflegekasse auf Antrag die Kosten, sofern der/die Hilfebedürftige allein lebt oder die meiste Zeit des Tages allein ist. Ohne Pflegeeinstufung muss man die Kosten selbst tragen. Sozialhilfeberechtigte Menschen ohne Pflegeeinstufung bekommen die Kosten nur dann erstattet, wenn ein Arzt die Notwendigkeit eines Hausnotrufs begründet.

Umfang der Zusatzleistungen

Manche der hier aufgeführten Zusatzleistungen sind nicht bei allen Anbietern buchbar:

  • Eine Schlüsselaufbewahrung bei einem Nachbarn oder bei einem Pflegedienst wird vereinbart. Sie können nach dem Rechten sehen oder im Notfall dem Notarzt die Wohnung öffnen. Dies kann Geld sparen, denn muss in einem Notfalleinsatz die Haustür aufgebrochen werden, trägt man die Reparaturkosten selbst.
  • Ein täglicher Anruf zu einer vereinbarten Zeit vom Mitarbeiter der Zentrale oder einem beauftragten Pflegedienst stellt sicher, dass alles in Ordnung ist.
  • Durch Geräte mit zusätzlicher „Vital-Taste“, die einmal am Tag gedrückt werden muss, signalisiert man der Zentrale: „Mir geht es gut“.
  • Geräte mit Bewegungsmelder registrieren innerhalb einer zuvor festgelegten Zeitspanne in einem häufig frequentierten Bereich Bewegungen. Tut sich nichts, wird ein Notruf in der Zentrale ausgelöst.

Der Hausnotruf-Vertrag

Wichtig für technisch Ahnungslose:
Nicht alle Anbieter lassen die Geräte durch eigene Mitarbeiter anschließen und bieten eine Einweisung. Wer Wert darauf legt, sollte dies rechtzeitig abklären.

Wichtig für Wasserratten:
Nur wenn der Funkfinger „wasserdicht nach IP 67“ ist, kann man ihn auch mit in die Dusche oder Badewanne nehmen.

Wichtig für jeden:
Verträge gründlich lesen: Wird die 24-Stunden-Bereitschaft garantiert? Wird geregelt, dass ein Gerät bei Mängeln unverzüglich repariert oder ausgewechselt wird? Gibt es einen automatischen Funktions-Testruf?

Pflegekurse für Angehörige

Die Pflegekassen sollen Schulungskurse unentgeltlich für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen anbieten. Das legt Paragraph 45 des Elften Sozialgesetzbuches (§ 45, SGB XI) fest, um „soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken“. Die Kassen „beauftragen“ dafür Institutionen, Vereine und Pflegedienste, mit denen sie entsprechende Rahmenvereinbarungen treffen, damit die einheitliche inhaltliche Gestaltung und Qualität der Kurse gewährleistet ist.

Zwar ist dieses Gesetz nicht neu – es existiert seit 2002 mit der Einführung des Pflegeleistungsergänzungsgesetzes – ambulante Pflegedienste aber zum Beispiel haben solche Angebote seitdem nur allmählich entwickelt. Inzwischen gibt es in jeder Region verschiedene Kursprogramme und Anbieter

In den Pflegekursen werden pflegende Angehörige informiert über

  • Mobilisierungs- und Lagerungsmethoden
  • Rücken schonende Transfer-Methoden (z.B. vom Bett in den Rollstuhl)
  • Ernährung und Vorbeugung (z.B. Dekubitus-Prophylaxe)
  • Hilfsmittel und Rehabilitationsmaßnahmen
  • Pflegeversicherung und Recht.

Die Teilnehmer können sich

  • Anregungen und Tipps für ihre spezielle häusliche Situation holen
  • über ihre persönlichen Probleme innerhalb der Pflegesituation sprechen
  • sich mit ebenfalls Betroffenen austauschen
  • Versagensängste abbauen
  • verschiedene Entlastungsangebote kennen lernen.

Pflegekurse in ambulanten Pflegediensten

In den Regionalbüros der Krankenkassen erhalten pflegende Angehörige ein Verzeichnis mit ambulanten Pflegediensten, die Pflegekurse anbieten. Schulungen finden in den Pflegediensten statt und müssen mindestens 12 Einheiten von je zwei Stunden umfassen.
Pflegedienste übernehmen für die Teilnehmer die Versorgung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen während der Schulungsstunden. Hat der Pflegebedürftige eine der drei Pflegestufen, rechnet der Dienst diese Leistung im Rahmen der so genannten Verhinderungspflege direkt mit den Pflegekassen ab. Wer nämlich einen „eingestuften“ Angehörigen pflegt, hat Anspruch auf Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege) und kann sich bis zu 28 Tage pro Jahr vertreten lassen, das geht eben auch stundenweise.

Pflegekurs-Angebote von Vereinen und Initiativen

Die Deutsche Alzheimergesellschaft beispielsweise bietet Angehörigen eine Schulungsreihe, in der sie alles erfahren über den Verlauf der Alzheimer-Krankheit, über Pflegeversicherung und Entlastungsangebote und über rechtliche Themen.

Die Gesellschaft sucht außerdem so genannte Multiplikatoren, also Interessierte, die ihr 2003 mit dem Oskar-Kuhn-Preis ausgezeichnetes Schulungsprogramm durchführen. Dafür stellt sie umfangreiches Material bereit – Plakate, DVDs und Handouts. Über aktuelle Veranstaltungstermine informieren jeweils die regionalen Mitgliedsgesellschaften.

Ein weiteres Beispiel: Um Hilfsangebote für die Betroffenen zu bündeln, haben die Pflegeberater Martin Moritz & Martin Burka in Hamburg ein Kooperationsprojekt ins Leben gerufen, das ein Kursprogramm zu allen Themen rund um die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger bietet.

In ihrer Angehörigenschule arbeiten sie eng mit Krankenhäusern, Krankenkassen und einem Beratungszentrum für Wohnraumanpassung zusammen und bieten daneben auch Beratung in ihren Büros, Schulungen zu Hause und im Krankenhaus. Kostenfrei sind die Angebote, wenn der zu Pflegende bereits eine Pflegestufe hat oder sie beantragt hat.

Pflegekurse als psychische Unterstützung für Angehörige

Pflegende Angehörige sind oft überlastet, erschöpft und ausgelaugt. Ihre Gesundheit ist durch Schlafmangel, tägliches Heben und Stützen gefährdet, ihr seelisches Gleichgewicht bedroht. Erschöpfung ist denn auch der am häufigsten genannte Grund dafür, dass sie das Angebot für Pflegekurse gar nicht in Anspruch nehmen – oder nur schwer dazu zu bewegen sind, daran teilzunehmen. Zudem glauben die meisten Pflegenden, über Pflege inzwischen alles Notwendige zu wissen, oder sie möchten ihren pflegebedürftigen Angehörigen nicht alleine lassen.

Dabei bestätigen die Teilnehmer von Pflegekursen, wie sehr sie von den dort vermittelten Inhalten profitiert haben. Aber vor allem der Austausch mit den anderen Betroffenen hat ihnen geholfen, mit ihrer schweren Aufgabe besser zurechtzukommen. Nicht selten entwickeln sich unter den Teilnehmern auch Freundschaften oder es entstehen im Anschluss an Kurse regelmäßige Gesprächsrunden, Selbsthilfegruppen und Stammtische.

Außer Krankenkassen geben auch Pflegestützpunkte, Seniorenzentren und Seniorenbüros Auskunft über Veranstaltungstermine für Pflegekurse in jeder Region.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten

Durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung gibt man den Angehörigen die Sicherheit zu handeln und zu entscheiden, wenn man dies selbst nicht mehr tun kann.

Vorsorgevollmachten

Für einen Menschen, der bettlägerig ist, muss eine andere Person zum Beispiel notwendige Behördengänge übernehmen. Dafür braucht der/die Beauftragte eine Vollmacht. Viele treffen aber aus Furcht vor einer „Entmündigung“ keinerlei Vorsorge mit entsprechenden Vollmachten. Diese Angst ist zwar verständlich, aber unbegründet, denn man verliert durch sie keineswegs seine Geschäftsfähigkeit.

Gibt man einem Menschen seines Vertrauens, z.B. Lebenspartner, Tochter, Sohn oder Freund/in die Vollmacht, in seinem Interesse zu handeln, dann erhält diese Person einen „Ausweis“, der sie zum Handeln berechtigt. Eine Vollmacht muss deshalb schriftlich verfasst sein und muss den Namen, Vornamen von Vollmachtgeber und Bevollmächtigten, Ort und Datum nennen und unterschrieben sein. Zwar muss der Bevollmächtigte nicht zwingend unterzeichnen, damit zeigt er aber, dass den Auftrag angenommen hat.

Der Vollmachtgeber bestimmt, für welche Entscheidungen die Vollmacht gilt. Man kann für die einzelnen Bereiche auch verschiedene Personen bevollmächtigen:

  • im gesundheitlichen Bereich könnte der Bevollmächtigte zum Beispiel Einwilligungen in Untersuchungen, Heilbehandlungen oder operative Eingriffe geben oder Entscheidungen über die Aufnahme in Krankenhaus oder Pflegeheim treffen.
  • im vermögensrechtlichen Bereich könnte der Bevollmächtigte Bank- und Geldgeschäfte übernehmen, Verträge abschließen und ihn gegenüber Behörden, Gerichten, Privatkassen und Krankenkassen vertreten. Manche Banken akzeptieren keine Vorsorgevollmacht, sondern nur hausinterne Bankvollmachten.

Betreuungsverfügung

Eine Betreuung wird notwendig, wenn man nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen – etwa bei einer Hirnschädigung nach Unfall oder bei fortgeschrittener Demenz. Das Vormundschaftsgericht bestellt in diesem Fall einen gesetzlichen Betreuer – und zwar einen fremden Menschen. Dies lässt sich verhindern, indem man in einer Vorsorgevollmacht bereits eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigten bestimmt. Wer keine Vorsorgevollmacht erteilt hat, aber trotzdem selbst bestimmen möchte, wer die Betreuung übernehmen soll, legt dies in einer Betreuungsverfügung fest.

Patientenverfügung

Jeder Mensch kann für den Fall späterer Einwilligungsunfähigkeit (z.B. bei einer Hirnschädigung) seine Wünsche äußern, die sich auf medizinische Behandlungen beziehen. Er beschreibt in einer Patientenverfügung seine Einstellung zu medizinischer Behandlung, Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung im Falle einer aussichtlosen Erkrankung, besonders in der letzten Lebensphase.

Dies kann man frei und ohne jedes Formular niederschreiben. Wer unsicher ist oder Missverständnisse vermeiden möchte, benutzt Formulare wie sie zum Beispiel der Humanistische Verband Deutschland (HVD) zur Verfügung stellt. Anschließend sollte man jährlich die eigenen Aussagen überprüfen und mit seiner datierten Unterschrift bestätigen.

Seit Juni 2009 ist die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung gesetzlich festgelegt und nicht mehr Auslegungssache des behandelnden Mediziners, der sich bislang bei eigenen Zweifeln auch weigern konnte, die Patientenverfügung zu akzeptieren. Bewusst wurde auf die ärztliche Beratungspflicht verzichtet und der Wille des Patienten gestärkt: Künftig gilt die Missachtung der Patientenverfügung als Körperverletzung.

Aktuelle Informationen erhalten Sie auch hier als PDF.